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Versicherungsvergleich für Gummersbach

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Unfallversicherung

Unfälle bringen Gefahren mit sich, an die man im ersten Moment sicher nicht denkt. Bei einem Unfall kann man verletzt werden. Doch da hilft doch wohl die Krankenversicherung. Sie ist für die Heilung auch von Unfallfolgen zuständig. Das kann man auch auf den Webseiten
www.unfallversicherung.org oder www.arbeitsgemeinschaft-finanzen.de/unfallversicherung.php nachlesen.

Die gesetzliche Unfallversicherung

Dies gilt selbst dann, wenn die gesetzliche Unfallversicherung zuständig ist. Da braucht man keinen Versicherungsvergleich, weil die Prämie für diese Versicherung allein vom Arbeitgeber zu zahlen ist. Dafür gilt sie aber nur im beruflichen Bereich, also am Arbeitsplatz. Doch auch der Weg von und zur Arbeit ist versichert, aber nur, wenn man keinen Umweg macht.

Die gesetzliche Unfallversicherung ist dann auch für die Heilungskosten zuständig. Doch bekommt der Versicherte davon nichts mit. Für ihn zahlt erst einmal die Krankenkasse, genau so wie bei jeder anderen Erkrankung auch. Krankenkasse und gesetzliche Unfallversicherung rechnen direkt miteinander ab.

Und in allen anderen Fällen? Da ist man auf eine private Unfallversicherung angewiesen.

Die private Unfallversicherung

Nähere Informationen zur privaten Unfallversicherung findet man auf verschiedenen Webseiten, so beispielsweise auf www.unfallversicherung.org oder www.versicherungen.net/3-0-unfallversicherung/. Ein Versicherungsvergleich hilft, die richtige und vor allem auch günstige Versicherung zu finden. Doch, was ist im Einzelnen versichert?

Zunächst einmal sind Heilungskosten wieder Sache der Krankenkasse. Doch könnte es interessant sein, eine Auslandsreise-Krankenversicherung einzuschließen, damit man hier keine Probleme mit der Abrechnung hat. Die Unfallversicherung zahlt auch in den Fällen, wenn die Krankenkasse ablehnt, beispielsweise wenn es um Schönheitsoperationen zur Beseitigung von Unfallfolgen geht. Hier ist eine Grauzone, und auch die Informationen auf www.unfallversicherung.org oder www.versicherungen.net/3-0-unfallversicherung/ reichen nicht ganz aus, um da Klarheit zu schaffen. Jedenfalls kann man das, wenn man eine Unfallversicherung mit entsprechendem Einschluss abgeschlossen hat, den Streit, wer zu zahlen hat, den Versicherungen überlassen.

Die Unfallversicherung zahlt auch, wenn dauerhafte Einschränkungen gegeben sind, also beim Verlust des Augenlichts oder eines Fingers. Dafür gibt es dann eine sogenannte Gliedertaxe, die festlegt, wie viel Prozent der Versicherung beispielsweise der Verlust eines Fingers „wert“ ist. Auch da kann ein Blick auf www.unfallversicherung.org oder www.versicherungen.net/3-0-unfallversicherung/ helfen, um nähere Informationen zu erhalten.

Ob sich durch die Vereinbarung eines Selbstbehalts an Prämie sparen lässt, zeigt der Versicherungsvergleich ebenfalls. Sparen kann man auch bei der Zahlungsweise der Prämie. Einmal im Jahr – das ist üblich. Doch wenn man in zwei, vier oder gar zwölf Raten zahlen möchte, dann kostet dies einen Zuschlag.