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Berufshaftpflichtversicherung
Unterschiedliche Berufe, unterschiedliche Risiken. – In Deutschland gibt es eine Vielzahl von Berufsgruppen. Im Bezug auf ihre Arbeit tragen sie zum Teil gegenüber anderen Menschen eine sehr, sehr große Verantwortung. Und wo gearbeitet wird, können natürlich auch Fehler entstehen. Bei einigen Berufsgruppen sind Fehler jedoch sehr fatal, und können unter Umständen schwere gesundheitliche, oder aber finanzielle, bzw. auch gesundheitliche und finanzielle Folgen mit sich ziehen. Die Geschädigten stellen dabei meist Schadenersatzansprüche an diejenigen, die den Schaden verursacht haben.
Durch eine Berufshaftpflichtversicherung können spezielle Berufsgruppen, wie zum Ärzte, Zahnärzte, Rechtsanwälte, Notare derartige Schadensersatzansprüche, die sich aus ihrer Tätigkeit ergeben, abfedern. Gleiches gilt auch für Architekten, Ingenieure, aber auch Treuhänder.
Beispiele für die Berufshaftpflichtversicherung
Alle diese Berufsgruppen tragen eine hohe Verantwortung. Eine Berufshaftpflichtversicherung deckt die Ansprüche ab, die durch die Art der ausgeübten Tätigkeit gegen einen Versicherten eventuell gerichtet werden können. Beispielsweise im Falles eines Arztes, gegen den wegen eines Kunstfehlers von einem Patienten Ansprüche gestellt werden, oder aber im Falle eines Rechtsanwalt, der von seinem Mandanten dafür haftpflichtig gemacht wird, weil beispielsweise er versäumt hat wichtige Unterlagen bei Gericht einzureichen. Für die Berufsgruppe der Rechtsanwälte ist eine derartige Versicherung in Deutschland so gar eine Pflichtversicherung. Geregelt ist dies in der Bundesanwaltsordnung. So, wie bei jeder anderen Haftpflichtversicherung wird jedoch nicht für Schäden eingetreten, die durch den Versicherten vorsätzlich herbeigeführt wurden, natürlich sofern das nachweisbar ist.
Ähnliche Schadenssituationen gibt es tagtäglich in Deutschland auch im Bauwesen, wo Architekten oder Ingenieure Fehler machen, die letztendlich Mehrkosten verursachen können, wie zum Beispiel die falsche Planung eines Hauses, oder aber eines anderes Bauwerks.
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